Versicherungs­recht

Jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens mit einer Versicherung in Kontakt. Doch nicht immer führt diese Versicherung auch zur Sicherung Ihrer Ansprüche. Bei Konflikten in diesem Bereich sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Unser Beratungsangebot im Versicherungsrecht umfasst sämtliche versicherungsrechtlichen Aspekte in Bezug auf das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Wir beraten Sie im Hinblick auf das Recht der Kranken –, Lebens – und Berufsunfähigkeitsversicherung. Neben dem Haftpflicht – und dem Versicherungsvertragsrecht beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen der Personen – und Schadensversicherung, sowohl im privaten als auch im gewerblichen und industriellen Sektor. Auch die Abwehr von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern gehört zu unserem Tätigkeitsgebiet.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung, der Hausratversicherung, der Reisegepäckversicherung, der Feuerversicherung, der Einbruchdiebstahlversicherung und der Bauwesenversicherung)
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebensversicherung, der Krankenversicherung, der Reiserücktrittsversicherung, der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  • Rechtsschutzversicherungsrecht